Trauung

Sie wollen „JA“ sagen? Das freut uns und wir sind gerne bereit mit Ihnen zusammen Ihre kirchliche Trauung vorzubereiten, damit sie zu einer bleibenden Erinnerung für Sie werden darf. Vor und hinter dem „Ja“ zueinander stehen Gottes Liebe und Treue. Durch die kirchliche Trauung bringt ein Paar zum Ausdruck, dass es zum Gelingen der Ehe auf Gottes Segen, auf die Fürbitte und die Unterstützung durch Familie und Freunde und die Gemeinde angewiesen ist.

Zwei Mal Ja und Gottes Segen

Zwei Mal Ja und Gottes Segen – das ist die kirchliche Trauung. Viele Paare entscheiden sich ganz bewusst für diese Form, weil sie ihr gemeinsames Leben feiern und um gute Begleitung bitten wollen. Wer heiratet, sagt zunächst auf dem Zivilstandsamt ja. Damit haben die Eheleute zwar die Anerkennung des Staates. Aber: Reicht das für gute und für schlechte Tage?
Eine kirchliche Heirat ist mehr: Zwei Menschen sagen auch vor Gott und vor den Menschen, dass sie sich füreinander entschieden haben und immer wieder neu für ihre Liebe sorgen wollen. Zugleich bekommen die beiden etwas für ihren gemeinsamen Weg: Gottes Segen und die Unterstützung der Gemeinde. Denn auch zu zweit ist es gut zu wissen, dass wir von etwas Grösserem getragen sind. Schön, wenn Sie sich trauen!

Hinweis:

  • In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Standesamt geschlossen haben. Die zivile Trauung ist in jedem Fall Voraussetzung für die kirchliche Trauung; die kirchliche Trauung muss aber nicht am gleichen Tag stattfinden.
  • Grundsätzlich ist eine Pfarrperson aus Ihrer Wohnsitzgemeinde für Ihre Trauung zuständig. Sollten Sie einen Wunschpfarrer haben, so nehmen Sie doch unverbindlich Kontakt mit uns oder dem Wunschpfarrer auf.
  • Die Benützung der Kirche in Wülflingen ist für Mitglieder der reformierten Kirche des Kantons Zürich gratis. Auswärts müssen Sie manchmal eine Gebühr entrichten, die von Ort zu Ort verschieden ist.
  • Das Fotografieren ist während der Gottesdienste in der Kirche aufgrund der Kirchenordnung nur in Absprache mit der Pfarrperson gestattet.

Hochzeitsflyer_02_2024

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